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Die Kosten bzw. Gebühren für Katastervermessungen sind gesetzlich geregelt und werden
somit nicht vom ausführenden ÖbVI beeinflusst. Für Sie bedeutet das: größtmögliche
Transparenz der entstehenden Kosten.
Wenn Sie Katastervermessungen/Abmarkungen beantragen möchten, können Sie sich das zugehörige
Antragsformular über den rot hinterlegten Link auf dieser Seite oder über den Menüpunkt "Downloads"
in der Navigationsleiste anschauen, ausdrucken und/oder herunterladen.
Das Büro von ÖbVI Roland Schmitt befindet sich in Böhlen bei Leipzig (Landkreis Leipziger Land).
Nähere Informationen dazu finden Sie unter den Menüpunkten Kontakt und Anfahrt im Hauptmenü.