Vermessungsgesetz
Katastervermessungen werden im Freistaat Sachsen durch das Gesetz
über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen
(Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) geregelt.
Das SächsVermKatG regelt u.a. Rechte und Pflichten von Behörden, Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI), Eigentümern und Dritten,
bestimmt Zuständigkeiten und
liefert wichtige Informationen und Definitionen des amtlichen Vermessungswesens.
Sie können das Gesetz über folgenden Link lesen und herunterladen.
Einige wichtige Informationen zum Liegenschaftskataster und zu Eigentümerpflichten finden Sie auf den entsprechenden Seiten, die Sie über das Menü auf der linken Seite erreichen.
Falls Sie Fragen zum Gesetz haben, informieren und beraten wir Sie gern. Sie erreichen uns via E-Mail oder telefonisch unter 034206 - 628 0.
Gemäß §2 Absatz 4 SächsVermKatG sind die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für die Katastervermessungen und Abmarkungen zuständig.
D.h. sie sind berechtigt Katastervermessungen:
Letzte Änderung 19.03.2021 | © Copyright RS |